Damit in Bayern künftig sarglose Bestattungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen möglich sind, müssen die Friedhofsträger ihre Satzungen ändern. Dafür habe ich einen Musterantrag für die Kommunalparlamente erstellt.
Am 1. April 2021 ist die neue Bestattungsverordnung in Bayern in Kraft getreten. Damit wird der Beschluss des Landtags von 2019 umgesetzt, dass eine Lockerung der Sargpflicht aus religiösen und weltanschaulichen Gründen möglich sein soll.
Als weiterer Schritt ist es nun notwendig, dass die Friedhofsträger ihre Satzungen ändern, um eine sarglose Bestattung zu ermöglichen.
Dafür habe ich einen Musterantrag für die Kommunalparlamente erstellt, den Sie hier herunterladen und frei verwenden können.