Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem sie nichts anderes als einen Schaufensterantrag, gefüllt mit Hass, präsentiert. Sie beabsichtigt eine Änderung der Bayerischen Bauordnung dahingehend, dass den Städten und Gemeinden grundsätzlich untersagt werden soll, ein Minarett zu errichten.
Dabei sollte klar sein, dass die Bauordnung weder nach religiösem, noch weltanschaulichem Hintergrund, noch nach der Gesinnung des Bauherrn fragt, sondern lediglich nach Kriterien des Baus, wie Höhe oder Einpassung in die Umgebung. Diese Neutralität der Bauordnung bezieht sich auch auf die Religionsfreiheit aus unserem Grundgesetz und damit auf unsere Grundrechte!
Außerdem zeigt die AfD mit solchen Initiativen, dass sie ein Problem mit der kommunalen Selbstverwaltung hat! Ob letztlich ein Minarett gebaut wird, entscheidet jede Kommune eigenständig. Damit will sie unsere Kommunen bevormunden und zeigt, dass sie selbst eine Verbotspartei ist.
Schon 2019 haben die Rechtspopulisten einen Gesetzentwurf eingebracht, der den fast gleichen Wortlaut hatte. Auch hier würde ein Blick in die Wirklichkeit helfen: In Bayern gibt es aktuell sieben Minarette. Seit 2019 kam bis heute keine neue Baugenehmigung hinzu. Daher habe ich in meiner Rede deutlich gemacht, dass dieser Entwurf schon 2019 quatsch war und heute – um den großen Herbert Wehner zu zitieren – noch “quätscher” ist.
Hier gelangen Sie zu meiner Rede.