Bild: Lennart Preiss.

60 Jahre Anwerbeabkommen: Staatsregierung hält Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern noch immer Wahlrecht vor

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Arif Taşdelen: Statt schwülstiger Worte wäre echte Anerkennung in Form kommunaler Mitbestimmung überfällig

 

In diesen Tagen jährt sich das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei zum 60. Mal. Der stellvertretende Vorsitzende der BayernSPD-Landtagsfraktion Arif Taşdelen kritisiert scharf, dass die Staatsregierung nicht beabsichtigt, Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern das kommunale Wahlrecht zu geben. „Die Staatsregierung spart nicht mit schwülstigen Worten und schönen Empfängen. Aber echte Anerkennung will sie den ehemaligen Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern nicht zollen.“ Das hat Minister Herrmann in einer Anfrage zum Plenum des SPD-Abgeordneten deutlich gemacht.

 

Tasdelen zeigt sich enttäuscht: „Es wird höchste Zeit, die diskriminierende Einstellung zum kommunalen Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger zu beenden. Es ist völlig unverständlich, warum ein Franzose, der seit kurzem in Deutschland lebt, die Kommunalparlamente mitbestimmen darf – aber ein ehemaliger türkischer Gastarbeiter und seine Nachkommen, die zum Teil seit Jahrzehnten in Deutschland leben, nicht. Dieser Entscheidung fehlt jegliche Sachgrundlage. Es wäre ein schönes Zeichen der Anerkennung gegenüber diesen Menschen, wenn man ihnen endlich echte kommunale Teilnahme ermöglichen würde.“

 

Die SPD-Fraktion lädt an diesem Sonntag zum Empfang anlässlich 60 Jahren Anwerbeabkommen in den Landtag ein. Sie kämpft seit Jahren für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger.

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