NSU Untersuchungsausschuss 

Von Mai 2022 bis Juli 2023 war ich als Mitglied im zweiten NSU Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag tätig. Insbesondere die Vernehmung der Rechtsterroristin Beate Zschäpe im Mai 2023 in der JVA Chemnitz haben für mich viele neue Fragen aufgeworfen.

 

Ziel dieses Untersuchungsausschusses NSU II war es, potenzielle Unterstützernetzwerke aus der rechtsextremen und rechtsterroristischen Szene in Bayern von damals und heute zu beleuchten. Weitere Themen waren die Rolle von verdeckten Ermittlern oder V-Leuten sowie Fehler beim Vorgehen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Ein Schwerpunkt lag dabei auf den Ermittlungen zum ersten Sprengstoffanschlag des NSU am 23. Juni 1999 in Nürnberg. Diese Tat war weder im ersten U-Ausschuss noch im Münchener NSU-Prozess Gegenstand der Beratung.

 

Insbesondere München und Nürnberg haben unter dem NSU-Terror gelitten und wir sind es den Opferfamilien schuldig, alles für eine restlose Aufklärung zu tun. Dazu zählt auch die Frage, ob das NSU-Trio Helferinnen oder Helfer hatte. Es darf nie mehr passieren, dass die Angehörigen von Terroropfern mit unzulässigen Fragen und Behauptungen der Ermittler*innen konfrontiert sind. Dafür muss es entsprechende Fortbildungen geben. Und: Es muss jedem Beamten klar sein, dass ein solches Vorgehen nicht geduldet wird. Die vollständige Aufklärung rechtsextremer Strukturen ist von entscheidender Bedeutung, um derartige Taten künftig verhindern zu können. Eine Sache wurde auch deutlich gemacht: Das bisherige Recht ist unübersichtlich, unsystematisch und impraktikabel, wie die zahlreichen nachrichtendienstlichen Pannen der vergangenen Jahre, insbesondere im Fall des NSU gezeigt haben.


Mit einem Gesetzesentwurf hat die SPD-Landtagsfraktion eine vorbildliche Grundlage erarbeitet, damit die Arbeit des Verfassungsschutzes verbessert und der Grundrechtsschutz der Bürger*innen gestärkt wird. Wir wollen damit für mehr Transparenz sorgen.

 

Die Aussage von Beate Zschäpe, erst durch einen V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes radikalisiert worden zu sein, hat mich sehr bedenklich gestimmt. Der Verfassungsschutz darf nicht als Aufbauhelfer für rechtsradikale Strukturen auftreten.

 

Das sind die wichtigsten Eckpunkte des SPD-Gesetzentwurfs:

 

  • Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei klar abgrenzen.
  • Grundrechtseingriffe auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken.
  • Intensive Grundrechtseingriffe dürfen nur durch ein mit drei Berufsrichter*innen besetztes Gericht (Richtervorbehalt) angeordnet werden.
  • Die parlamentarischen Kontrollrechte gegenüber den Verfassungsschutzbehörden stärken.
  • Das Amt einer oder eines Verfassungsschutzbeauftragten an der Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft, Parlament und Verfassungsschutzbehörden schaffen.

 

Hintergrund: 13 Jahre lang konnte die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) unentdeckt und ungestört zehn Menschen ermorden, drei Sprengstoffanschläge verüben und über ein Dutzend Raubüberfälle begehen. Der Bombenanschlag auf die Gaststätte ‚Sonnenschein‘ im Juni 1999 in Nürnberg markierte den Anfang der Anschlagserie. Allein in Bayern ermordete der NSU fünf Menschen. Damit haben hier nicht nur die meisten Taten stattgefunden, der Freistaat ist auch der zentrale Ort der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen der „BAO Bosporus“, die sehr einseitig in Richtung „Organisierte Kriminalität“ ermittelt hat.

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Arif Taşdelen: Gerade München und Nürnberg haben unter dem NSU-Terror gelitten – wir sind es den Opferfamilien schuldig, alles für eine restlose Aufklärung zu tun